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   FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07   

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https://dejure.org/2009,33890
FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07 (https://dejure.org/2009,33890)
FG Sachsen, Entscheidung vom 19.05.2009 - 2 K 901/07 (https://dejure.org/2009,33890)
FG Sachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 2 K 901/07 (https://dejure.org/2009,33890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Rückforderungsanspruch gegen einen Steuererstattungsanspruch nach den Regeln des bürgerlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 226 Abs. 1; AO § 218; BGB § 387
    Bestandskraft des einer Steuernachforderung zugrunde liegenden Bescheids keine Voraussetzung für Aufrechnung des Finanzamts gegen ein Steuerguthaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestandskraft des einer Steuernachforderung zugrunde liegenden Bescheids keine Voraussetzung für Aufrechnung des Finanzamts gegen ein Steuerguthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.09.2008 - V B 5/08

    Voraussetzungen für eine Verwirkung - Änderung eines Verwaltungsakts mehr als

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07
    Die dagegen erhobene Klage (2 K 556/07) wies das Sächsische Finanzgericht durch Urteil vom 6. Dezember 2007 zurück, die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (V B 5/08) wies der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 2. September 2008 als unbegründet zurück.

    Das Verfahren war im Hinblick auf das Verfahren 2 K 556/07 (Sächsisches Finanzgericht) bzw. V B 5/08 und V S 15/08 (Bundesfinanzhof) ausgesetzt.

    Ergänzend wird jedoch auf die Ausführungen im Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. Dezember 2007 (2 K 556/07) und im Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 2. September 2008 (V B 5/08) Bezug genommen.

  • FG Sachsen, 13.11.2002 - 4 K 88/99

    Korrektur des Vorsteuerabzugs nach Rückgängigmachung des Verzichts auf die

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07
    Im anschließenden Klageverfahren (4 K 88/99 des Sächsischen Finanzgerichts und V R 8/04 des Bundesfinanzhofes) wandte die Klägerin im Wesentlichen ein, dass die Option zur Umsatzsteuer nicht ohne ihre Mitwirkung und nicht ohne notarielle Beurkundung ausgeübt bzw. zurückgenommen werden könnte.

    Die Verfahrensakten 4 K 88/99 und 2 K 556/07 waren beigezogen.

  • BFH, 06.10.2005 - V R 8/04

    USt: Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07
    Im anschließenden Klageverfahren (4 K 88/99 des Sächsischen Finanzgerichts und V R 8/04 des Bundesfinanzhofes) wandte die Klägerin im Wesentlichen ein, dass die Option zur Umsatzsteuer nicht ohne ihre Mitwirkung und nicht ohne notarielle Beurkundung ausgeübt bzw. zurückgenommen werden könnte.
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