Rechtsprechung
FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Rückforderungsanspruch gegen einen Steuererstattungsanspruch nach den Regeln des bürgerlichen Rechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 226 Abs. 1; AO § 218; BGB § 387
Bestandskraft des einer Steuernachforderung zugrunde liegenden Bescheids keine Voraussetzung für Aufrechnung des Finanzamts gegen ein Steuerguthaben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bestandskraft des einer Steuernachforderung zugrunde liegenden Bescheids keine Voraussetzung für Aufrechnung des Finanzamts gegen ein Steuerguthaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07
- BFH, 11.05.2010 - V B 75/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.09.2008 - V B 5/08
Voraussetzungen für eine Verwirkung - Änderung eines Verwaltungsakts mehr als …
Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07
Die dagegen erhobene Klage (2 K 556/07) wies das Sächsische Finanzgericht durch Urteil vom 6. Dezember 2007 zurück, die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (V B 5/08) wies der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 2. September 2008 als unbegründet zurück.Das Verfahren war im Hinblick auf das Verfahren 2 K 556/07 (Sächsisches Finanzgericht) bzw. V B 5/08 und V S 15/08 (Bundesfinanzhof) ausgesetzt.
Ergänzend wird jedoch auf die Ausführungen im Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. Dezember 2007 (2 K 556/07) und im Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 2. September 2008 (V B 5/08) Bezug genommen.
- FG Sachsen, 13.11.2002 - 4 K 88/99
Korrektur des Vorsteuerabzugs nach Rückgängigmachung des Verzichts auf die …
Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07
Im anschließenden Klageverfahren (4 K 88/99 des Sächsischen Finanzgerichts und V R 8/04 des Bundesfinanzhofes) wandte die Klägerin im Wesentlichen ein, dass die Option zur Umsatzsteuer nicht ohne ihre Mitwirkung und nicht ohne notarielle Beurkundung ausgeübt bzw. zurückgenommen werden könnte.Die Verfahrensakten 4 K 88/99 und 2 K 556/07 waren beigezogen.
- BFH, 06.10.2005 - V R 8/04
USt: Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung
Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2009 - 2 K 901/07
Im anschließenden Klageverfahren (4 K 88/99 des Sächsischen Finanzgerichts und V R 8/04 des Bundesfinanzhofes) wandte die Klägerin im Wesentlichen ein, dass die Option zur Umsatzsteuer nicht ohne ihre Mitwirkung und nicht ohne notarielle Beurkundung ausgeübt bzw. zurückgenommen werden könnte.